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   VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613   

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VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613 (https://dejure.org/2015,2581)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2015 - 10 B 14.1613 (https://dejure.org/2015,2581)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 10 B 14.1613 (https://dejure.org/2015,2581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines ukrainischen Staatsangehörigen wegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung i.R.d. Ausweisungsschutzes wegen Besitzes einer erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 114 Satz 2 VwGO, § 11 Abs. 1, § 53 Nr. 1, § 55 Abs. 3 Nr. 3, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2-4, Abs. 2, § 58, § 59 AufenthG, Art. 8, Art. 14 EMRK
    Verwaltungsprozessrecht: Nachschieben von Ermessenserwägungen | Zwingende Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Wiederholungsgefahr; Unbewältigte Drogensucht; Ermessenserwägungen; Nachträgliche Ergänzung ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 114 Satz 2 VwGO, § 11 Abs. 1, § 53 Nr. 1, § 55 Abs. 3 Nr. 3, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2-4, Abs. 2, § 58, § 59 AufenthG, Art. 8, Art. 14 EMRK
    Verwaltungsprozessrecht: Nachschieben von Ermessenserwägungen | Zwingende Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Wiederholungsgefahr; Unbewältigte Drogensucht; Ermessenserwägungen; Nachträgliche Ergänzung ...

  • rewis.io

    Ausweisung wegen mehrfacher erheblicher (Gewalt-) Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines ukrainischen Staatsangehörigen wegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung i.R.d. Ausweisungsschutzes wegen Besitzes einer erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 114 Satz 2 VwGO, § 11 Abs. 1, § 53 Nr. 1, § 55 Abs. 3 Nr. 3, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2-4, Abs. 2, § 58, § 59 AufenthG, Art. 8, Art. 14 EMRK
    Verwaltungsprozessrecht: Nachschieben von Ermessenserwägungen | Zwingende Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Wiederholungsgefahr; Unbewältigte Drogensucht; Ermessenserwägungen; Nachträgliche Ergänzung ...

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Nicht durchgreifend ist deshalb schließlich der Einwand des Klägers, aus der - vom Kläger nicht näher bezeichneten - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebe sich die Pflicht, während des Strafvollzugs ein auch für den Kläger geeignetes Therapieangebot und einen entsprechenden Behandlungsplan bereitzustellen (zu entsprechenden Anforderungen an die Sicherungsverwahrung vgl. etwa BVerfG, U.v. 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. - juris).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Ungeachtet der insoweit wenig aussagekräftigen Begründung des Verwaltungsgerichts kommt die Festsetzung einer noch kürzeren Sperrfrist als vier Jahre unter Zugrundelegung der gesetzlichen Maßstäbe des § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG und der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris) im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats jedenfalls nicht in Betracht.
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Dem privaten Interesse des Klägers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet und bei seiner Familie, das nach Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK (zum Schutz der Beziehung junger Erwachsener, die wie der Kläger noch keine eigene Familie gegründet haben, zu den Eltern auch als Familienleben i.S.d. Art. 8 EMRK vgl. EGMR, U.v. 23.6.2008 - 1638/03, Maslov II - InfAuslR 2008, 333) auch grundrechtlich und völkerrechtlich geschützt ist, hat die Beklagte das besondere öffentliche Interesse an der Ausweisung des Klägers gegenübergestellt, das sich vor allem aus der beim Kläger bestehenden konkreten Gefahr einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch die Wiederholung ähnlicher oder gleichartiger Straftaten, daneben aber aus der Notwendigkeit der Abhaltung anderer Ausländer von Straftaten ähnlicher Schwere ergibt.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Die Beklagte hat ihre nachträglichen Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren auch in der gebotenen Form (schriftlich) geltend gemacht und hinreichend klar und eindeutig zu erkennen gegeben, mit welcher Begründung und welchen (neuen) Ermessenserwägungen sie ihre Ausweisungsverfügung aufrecht erhält (zur Ergänzung der Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris Rn. 8 ff. u. 18).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung und der vom Kläger (wohl) hilfsweise begehrten Festsetzung einer noch kürzeren Sperrfrist ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr des BVerwG; vgl. U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Denn als jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion kann er sich jedenfalls seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes allein aufgrund seiner Aufnahme nicht auf das flüchtlingsrechtliche Abschiebungsverbot (Refoulement-Verbot) berufen (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 3.11 - juris Ls. 2 u. Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Denn für die Erfüllung der oben dargelegten Ausweisungsvoraussetzungen kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene Anspruch auf die Durchführung einer Drogentherapie hatte, diese aber nicht bewilligt und durchgeführt wurde (zur Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen und dem diesbezüglichen Einwand vgl. BVerwG, B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Schon mit Blick auf die zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen des Klägers, die diesen zugrunde liegenden, teilweise schwerwiegenden Vermögens- und Gewaltdelikte, die Umstände ihrer Begehung sowie die beim Kläger nach wie vor unbewältigte massive Drogensucht (neben Alkohol vor allem auch Heroin) liegt eine hinreichend wahrscheinliche Gefahr einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch die Wiederholung ähnlicher oder gleichartiger Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2004 - 1 C 25.03 - juris Rn. 16) auf der Hand.
  • EGMR, 22.03.2012 - 5123/07

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch eine

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Der Kläger beruft sich insoweit im Übrigen auch zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in dessen Entscheidung vom 22. März 2012 (Nr. 5123/07, Rangelov - InfAuslR 2012, 305), in der der Gerichtshof festgestellt hat, dass die im Hinblick auf eine bevorstehende Aufenthaltsbeendigung erfolgte Verweigerung einer Sozialtherapie für einen in Sicherungsverwahrung befindlichen ausländischen Staatsangehörigen, gegen den ein Ausweisungsbescheid ergangen war, eine letztlich objektiv nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellte.
  • VGH Bayern, 21.02.2014 - 10 ZB 13.1861

    Ausweisung; schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613
    Gerade bei Straftaten, die auch auf der Suchterkrankung eines Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (z.B. BayVGH, B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr aber nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 10 ZB 19.1781

    Klage auf Aufhebung der Ausweisungsverfügung

    Das Verwaltungsgericht hat dabei die ständige Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, wonach bei Straftaten, die - wie hier - auf einer (Sucht-)Erkrankung oder -problematik des Ausländers beruhen, von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer eine erforderliche Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2019 - 10 ZB 18.2036 - juris - Rn. 7; B.v. 7.11.2016 - 10 ZB 16.1437 - juris Rn. 7; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Dass bei Straftaten, die auf einer (Sucht-)Erkrankung des Ausländers beruhen, von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer eine erforderliche Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, entspricht ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (siehe z.B. BayVGH, B.v. 4.1.1.2019 - 10 ZB 18.2036 - juirs Rn. 7; B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 7.11.2016 - 10 ZB 16.1437 - juris Rn. 7; B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr aber nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).
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